Unfallchirurgie

U,ba,, a

H.-J. Patzak', U.-J. Adler 2, J.

1991

Tonn 2

Unfallchirurgische Klinik und Potiklinik 1 (Leiter: Prof. Dr. H. Ecke) und Neurochirurgische Klinik und Poliklinik2 (Leiter: Prof. Dr. K. Roosen) des Zentrums fftr Chirurgie der Justus-Liebig-Universit~it Giefien

Oropharyngospinale Schuf3verletzungen Es wird fiber zwei Sehul3vertetzungen berichtet, die im Gefolge suizidaler Absichten auftraten. Einmal war eine Gewehrm0ndung, das andere Mal eine Revolvermiindurig in den Mund eingeftihrt und anschliel3end der SchuB ausgel6st worden.

Oropharyngo-spinale gun shot wounds Two cases of bullet injuries inflicted in suicidal intention are represented. In the first instant the barrel of a rifle in the second the barrel of a revolver was inserted to the oral cavity before the shot was fired.

Kasuistik

Fallbeispiel 1: Gewehrschttl~ Zur Aufnahme kam ein 40jfihriger alkoholisierter Patient, der gut ansprechbar und orientiert war. Neurologische Ausf~ille konnten nicht festgestellt werden. Es fehlten die oberen Schneidez~ihne, au/3erdem bestanden eine zirka 3 cm grol3e

Eingang des Manuskripts: t5.5. [990. Annahme des Manuskripts: _,.~.'~'~O. 199[.

Zungenverletzung und ein belegter Einschugpunkt im linken weichen Gaumen neben dem Velum.

ROntgenb@md: Es bestand kein Anhalt fi.ir eine Spinalkanalverletzung oder eine Verletzung der Arteria vertebralis links. Das Projektil lag links paravertebral in H6he des ersten Halswirbelk6rpers (Abbildung 1). CT-B@md: Hinter und neben der Massa lateralis rechts konnten kleinere Geschogfragmente nachgewiesen werden. Ventral davon lagen einzelne kleine Knochenfra&jnente. Der Atlas selbst war intakt und nicht frakturiert. Die Medulla lieg

Abbildung l. Fall l. Das Projektil liegt dorsoklteral in H6he des ersten Halswirbelk6rpers, Unfallchirurgie i7 (1991), 359-361 (Nr. 6)

o,39

Patzak, Adler, Ton#z: Orophary#tgosl)itmle Schztfiverletzungert sich gut abgrenzen und war unverletzt (Abbildung 2). Eine raumfordernde epidurale Blutung war auszuschliel3en.

der Patient wach und orientiert. Es bestanden keine neurologischen Ausf~lle.

Verlauf) Nach einw6chiger station~arer Uberwachung erfolgte die Entlassung des Patienten. Es bestanden zu keinem Zeitpunkt neurologische Ausffille. Die Iokalen Verletzungen waren reizh)s abgeheilt, eine Zahnbehandhmg eingeleitet. Die AbschluBr6ntgenuntersuchung zeigte die unveriinderte Projektitlage.

ROntgetzbefund: Das Projektil stellte sich intraspinal an der rechten hmenseite des Bogens yon H W K I dar (Abbildungen 3a und 3b).

Fallbeispiel 2." Revoh'erschufl Ein 6@ihriger Patient hatte sich in suizidaler Absicht mit einem Revolver in den Mund geschossen. Es handelte sich um ein Stahh'nantelgeschog Kaliber 6,45. Das Projektil drang in den Bereich des Epipharynx ein und zersRSrte die Uvula. Es bestand ein nekrotisches Einschuf31och. Bei Aufnahme war

CT-B@md: Es bestand eine Schugfiaktur des Wirbelbogens CI rechts mit einzelnen kleineren kn6chernen Fragmental> sprengungen, welche ebenso wie das Pro.jektil wahrscheinlich epidural liegen. Das Myelon war nicht besch~digt (Abbildung 4). Verlaz@ Dieser Patient wurde nach nt, r drei Tagen stationlirer Oberwachung in die weitere psychiatrische Behandlung entlassen. Auch er zeigte zu keinem Zeitpunkt neurologische Ausfalle.

Abbildung 3a

Abbildung 3b

Abbiklung 2 Abbildung 2. Fall 1. Atlas und Medulla sind unverletzt. - Abbildungen 3a und 3b. Fall 2. Das Projektil liegt intraspinal rechts des ersten HalswirbelkiSrpers.

Abbildung 4. Fall 2. Fraktur des Wirbelbogens C1. Das Mvelon ist nicht besch~idigt. 360

Unfallchirurgie I.7 (19oi), 350-361. (Nr. 6)

Patzak, Adler, Tonn: Oropharyngospinale Schuflverletzungen

Zusammenfassung Es wird iJber zwei F~ille in suizidaler Absicht erzeugter SchuBverletzungen durch den Mund berichtet. Bei den Patienten traten weder bei Aufnahme noch im Verlauf der stationfiren Behandlung und ambulanten Nachbetreuung neurologische Ausf~.lle auf. Prim~ir wurde lediglich eine Iokale Wundbehandlung vorgenommen. Im weiteren Verlauf erhielten beide Patienten ein Antibiotikum. Im Fall 1 land aul3erdem eine Zahnbehandlung statt, im Fall 2 wurden prim~ir die Uvulareste entfernt. Beide Patienten blieben bis zur vorlfiufig letzten Nachuntersuchung ein halbes Jahr nach dem Ereignis

Unfailchirurgie 17 (1991), 359-361 (Nr. 6)

objektiv und subjektiv weiterhin vOllig unauff~llig. Rtintgenologisch ergab sich keine Lagever~inderung der Fremdk/3rper. Da die Projektile in engster Nachbarschaft zur Arteria vertebralis und zum oberen Halsmfirk iiegen, wurde auf eine neurochirurgische Intervention zur Enffernung der Geschosse wegen einer m6glichen Sch~idigung dieser Strukturen verzichtet und der engmaschigen klinischen Kontrolle der Vorrang gegeben.

Fiir die Verfasser: Dr. H.-J. Patzak, Sporqmrk Klinik, h7 der Au, D-6350 Bad Nauheim.

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[Oropharyngo-spinal gunshot wounds].

Two cases of bullet injuries inflicted in suicidal intention are represented. In the first instant the barrel of a rifle in the second the barrel of a...
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