Sozial- und Priiventivmedizin

Mddecine sociale et preventive 23, 414 (1978)

Gedanken zu einem Prfiventivgesetz Martha Ribi 2 Gruppe: Gesetzgebung. Gruppenleitung: Nationalr~itin Martha Ribi, Ziirich. Referenten: Dr. reed. U. Frey, Bern; Dr. reed. J. Martin, Lausanne. Die G r u p p e stellte sich nach einleitenden Referaten fiber die drei Bereiche der prim~iren, sekund~iren und terti~iren Pr~ivention (Dr. reed. J. Martin) und fiber ein in Vorbereitung befindliches eidgen6ssisches Pr~iventivgesetz (Dr. med. U. Frey) die grundsfitzliche Frage, ob eine gesetzliche Regelung iiberhaupt notwendig sei und welche Voraussetzungen sie allenfalls zu erfiillen h/itte. Folgendes wurde dabei festgehalten: 1. Es soil ein Rahmengesetz sein, das die K o m p e t e n z der fiir das Gesundheitswesen zustfindigen Kantone nicht einschr~inkt. 2. Es soil weder ein Subventionierungs- noch ein Polizeigesetz sein. 3. Man verspricht sich von einem solchen Gesetz eine Symbolwirkong. 4. Das Gesetz muss sich auf Realisierbares in der Priivention beschr~inken, sonst ist es politisch nicht durchzubringen. Gestfitzt auf diese G e d a n k e n und auf eine eingehende Aussprache zwischen den Teilnehmern der Gruppe wurden die folgenden Gedanken zu einem Pr~iventivgesetz formuliert: 1. Z w e c k Schutz und F6rderung der Gesundheit durch erzieherische und vorbeugende Massnahmen. Vorbehalten bleibt die Koordination mit den bereits bestehenden Bundesgesetzen im relevanten Bereich. 2. Geltungsbereich Gesundheitliche Risiken, die Krankheiten, Gebrechen und Unf~ille vemrsachen k6nnen, die wegen ihrer Schwere, H~iufigkeit, Invalidisierungsfolge und finanziellen Folgen ffir den einzelnen, seine Familie und/ oder die Gesellschaft besonders schwerwiegend sind und durch pr/iventive Massnahmen verhiitet oder gfinstig beeinflusst werden k6nnen. Insbesondere erstreckt sich der Geltungsbereich auf - Missbrauch yon Alkohol, Tabak, Medikamenten und Bet/iubungsmitteln - andere Gesundheitsrisiken, wie Fehlernfihrung, Bewegungsmangel - Zahnhygiene - Psychohygiene

Berieht der Arbeitsgruppe

[Observations on prevention legislation].

Sozial- und Priiventivmedizin Mddecine sociale et preventive 23, 414 (1978) Gedanken zu einem Prfiventivgesetz Martha Ribi 2 Gruppe: Gesetzgebung. G...
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