Editorial

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T. Seufferlein

Die Zeitschrift für Gastroenterologie publiziert als wissenschaftliches Organ der Deutschen Gesellschaft für Verdauungs- und Stoffwechselkrankheiten regelmäßig Leitlinien, die innerhalb des Leitlinienprogramms der Gesellschaft oder in Zusammenarbeit mit anderen Fachgesellschaften entstehen. Zum Leitlinienprogramm der DGVS sowie zu den Anforderungen, die an die Entwicklung von Leitlinien gestellt werden, haben P. Lynen Jansen, J. C. Preiß, C. MucheBorowski und S. Zeuzem in der Zeitschrift für Gastroenterologie berichtet (Z Gastroenterol 2013; 51(7): 643-650). Diese Anforderungen sind in Übereinstimmung mit dem Regelwerk der AWMF (http://www.awmf.org/leitlinien/ awmf-regelwerk.html) und betreffen alle Dokumente, die als S1-, S2k- und S2e- sowie als S3-Leitlinie bei der DGVS und bei der AWMF angemeldet sind. Die Stufenklassifikation der AWMF stellt dabei klare Anforderungen an die Repräsentativität der Zusammensetzung der Leitliniengruppe, die Systematik der Literaturrecherche und die Art der Evidenzbewertung, die in einem Leitlinienreport dargestellt werden. Eine weitere Forderung ist die Offenlegung aller potenzieller Interessenskonflikte. Leitlinien haben aufgrund der hohen Qualitätsanforderungen einen Lebenszyklus von etwa 3 Jahren. Sie sind daher nicht immer „brandaktuell“. Daher werden zunehmend neben Leitlinien bei der Zeitschrift für Gastroenterologie Empfehlungen, Statements und Konsensusberichte von Expertengruppen eingereicht, die nicht den Anspruch einer nach AWMF-Kriterien klassifizierten Leitlinie erfüllen, aber aktuelle Entwicklungen zeitnah bewerten. Ich begrüße solche Einreichungen, die in der ZfG obligatorisch auf dem Weg des üblichen Peer-Review-Verfahrens begutachtet werden.

Es ist klar, dass Konsensusberichte mit erklärtermaßen geringerem formellen Aufwand keinen vollständigen Leitlinienreport benötigen. Für die Akzeptanz von Konsensusberichten in der Zeitschrift für Gastroenterologie, sofern diese nicht bei der DGVS angemeldet worden sind, ist es allerdings erforderlich, dass die Kriterien für die Einladung von Experten sowie die Zielsetzung der Arbeitsgruppe transparent gemacht werden. Die Zeitschrift für Gastroenterologie geht dabei davon aus, dass die Zusammensetzung von Expertengruppen grundsätzlich offen ist, d. h. eine potenzielle Teilnahme richtet sich in erster Linie nach fachlicher Kompetenz. Darüber hinaus ist es obligatorisch, dass alle Mitglieder der Expertengruppe potenzielle Interessenskonflikte schon bei der Einreichung eines Manuskripts offenlegen und ein klarer Hinweis im Text zu finden ist, wie der Expertenkonsens oder das Meeting, bei dem der Expertenkonsens zustande kam, finanziert wurde. Im Übrigen gilt wie bei allen anderen eingereichten Manuskripten: Sämtliche am Zustandekommen des Manuskripts beteiligten Personen müssen genannt sein und ihr Einverständnis mit der Publikation erklären (Letzteres wird bei der Einreichung eines Manuskripts obligatorisch von allen Autoren abgefragt). (dazu: http://mc.manuscriptcentral.com/zgastro, Link: „Instructions and Forms“, Dokument „Formular Interessenkonflikt“). Ich bin überzeugt, dass diese Regelungen dazu beitragen, dass die ZfG ihren Lesern weiterhin praxisrelevante, hochwertige Expertenstatements und Konsensusberichte mit der notwendigen Transparenz zur Verfügung stellen kann. Mit besten Grüßen, Thomas Seufferlein Herausgeber der Zeitschrift für Gastroenterologie

Bibliografie DOI http://dx.doi.org/10.1055/ s-0033-1356390 Z Gastroenterol 2014; 52: 179 © Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York · ISSN 0044-2771 Korrespondenzadresse Prof. Dr. Thomas Seufferlein Zentrum für Innere Medizin, Universitätsklinikum Ulm Albert-Einstein-Allee 23 89081 Ulm Tel.: ++ 49/7 31/50 04 45 01 Fax: ++ 49/7 31/50 04 45 02 [email protected]

Seufferlein T. Leitlinien und Expertenkonsens … Z Gastroenterol 2014; 52: 179

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Leitlinien und Expertenkonsens in der ZfG

[Guidelines and expert consensus in the ZfG].

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