Arztrecht in der Praxis -

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Rechtsprechung Aktuelle Mitteilungen ProblemFalle Redaktion: Rechtsanwalt Dr. Hans-Jiirgen Rieger. Karlsruhe 41

Nach der Approbationsordnung fur h z t e (AOA) hat der Medizinstudent im Rahmen seiner Ausbildung wahrend der unterrichtsfreien Zeiten zwischen der bestandenen Arztlichen Vorprufung und dern Zweiten Abschnitt der Arztlichen Prufung, daB heiBt in der Zeit vom Ende des 4. bis zum Ende des 10. Fachsemesters eine viermonatige Tatigkeit als Famulus abzuleisten. Die Famulatur >hat den Zweck, den Studierenden mit dern arztlichen Wirken in offentlichen Stellen, in Einrichtungen des Arbeitslebens, in freier Praxis und im Krankenhaus vertraut zu machen

[Delegation of physician's work to medical students].

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