Editorial 1

Reha-Nachsorge und Wiedereingliederung

Bibliografie DOI http://dx.doi.org/ 10.1055/s-0034-1398682 Rehabilitation 2015; 54: 1 © Georg Thieme Verlag KG Stuttgart · New York ISSN 0034-3536 Korrespondenzadresse Prof. Dr. Dr. Jürgen Bengel Abteilung Rehabilitationspsychologie und Psychotherapie Institut für Psychologie Universität Freiburg 79085 Freiburg juergen.bengel@psychologie. uni-freiburg.de

Seit über 10 Jahren werden in Deutschland Nachsorgekonzepte und Nachsorgeprogramme für die medizinische Rehabilitation entwickelt und inzwischen häufig eingesetzt [1]. Auch wenn die grundlegenden Konzepte und Vorgehensweisen recht ähnlich sind, zeigt sich weiterhin eine dynamische Entwicklung, zuletzt auch verstärkt in Richtung internetbasierter Programme. Die Bedeutung der Nachsorge leitet sich dabei nicht nur aus der Notwendigkeit ab, die Effekte der Rehabilitation zu verstetigen. Auch die Übertragung der in der medizinischen Rehabilitation erzielten Effekte in das häusliche Umfeld und das Arbeitsleben kann durch Nachsorge verbessert werden. Obwohl die Forderung nach einer systematischen Evaluation dieser Programme schon früh erhoben wurde, hat sich die Forschung erst in den letzten Jahren intensiviert. Die Evaluation der Nachsorgeprogramme hat mit den typischen Problemen einer Erfolgsforschung zu kämpfen, insbesondere bei der Auswahl und der Erfassung der Erfolgskriterien sowie bei der Umsetzung von adäquaten Untersuchungs­ designs. Eine Herausforderung für die Forschung stellen aber auch die notwendigerweise sehr individuell angepassten Vorgehensweisen in der Nachsorge dar; sie erschweren eine Evaluation der Programme. Kubiak et al. untersuchen den Einfluss von Nachsorgegesprächen auf die sozialmedizinische Entwicklung bei psychosomatischen Patienten. Rehabilitanden der Nachsorgegruppe zeigen 3–9 Monate nach Reha-Ende eine günstigere sozialmedizinische Entwicklung als die Kontrollgruppe. Die stufenweise berufliche Wiedereingliederung ist ein im Sozialgesetzbuch (§ 28 SGB IX) verankertes und schon lange praktiziertes Instrument, um die Rückkehr an den Arbeitsplatz und die Teilhabe am Arbeitsleben zu sichern. Ein Wiedereingliederungsplan kann grundsätzlich bei allen schweren und/oder chronischen Erkrankungen sinnvoll und indiziert sein, um so früh wie möglich mit der beruflichen Wiedereingliederung zu beginnen. Es wird dabei davon ausgegangen, dass auf diese Weise ein vollschichtiger und dauerhafter Einsatz am Arbeitsplatz besser gelingt. Auch hier gibt es erst wenig empirische Evaluation. Es liegen nur wenige Studien zum Erfolg und Daten zur Inanspruchnahme und zu den Indikationskriterien vor. 2 Beiträge in diesem Heft haben die stufenweise Wiedereingliederung zum Thema. Bürger und Streibelt analysieren die Inanspruchnahme einer stufenweisen Wiedereingliederung an einer Stichprobe von über ersetzen mit 5 000 Versicherten. Sie verknüpfen die Befragungsdaten mit Angaben aus den Entlassberichten und der Teilnahme an einer

stufenweisen Wiedereingliederung. Es gelingt dabei nicht, die Inanspruchnahme durch eine empirische Bedarfsdefinition vorherzusagen. Die Studie unterstreicht die Notwendigkeit eines Indikationskatalogs für die stufenweise Wiedereingliederung. Im nächsten Beitrag nutzt Hetzel Daten der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Berufsförderungswerke und setzt sie in einer Mehrebenenanalyse mit re­ gionalen Arbeitslosenquoten in Beziehung. Die Wahrscheinlichkeit einer Rückkehr an den Arbeitsplatz steigt mit sinkender regionaler Arbeitslosigkeit. Die 2 nachfolgenden Beiträge beschäftigen sich mit diagnostischen und pflegerischen Aspekten der neurologischen Rehabilitation. Pöppl et al. prüfen die Güte des „Selbstständigkeits-Index für die Neurologische und Geriatrische Rehabilita­ tion“ (SINGER), der als Alternative oder Ergänzung zu den beiden häufig verwendeten Skalen Barthel-Index (BI) und Funktioneller Selbstständigkeitsindex (FIM) eingesetzt werden soll. In einer multizentrischen Beobachtungsstudie werden Daten in 17 ambulanten neurologischen Rehabilitationseinrichtungen gewonnen. Das Instrument zeigt gute Kennwerte, jedoch Einschränkungen in der Änderungssensitivität. Lautenschläger und Wallesch knüpfen an frühere Arbeiten zur Pflege an und vergleichen die 4 meistverwendeten Leistungskataloge zur Dokumentation der aktivierend-therapeutischen Pflege in der neurologisch-neurochirurgischen Frührehabilitation. Brütt et al. überprüfen die Gütekriterien des Instruments zur Erfassung von Aktivitäten und Partizipation bei Patienten mit psychischen Störungen (ICF-PsychA&P). An einer Stichprobe von n = 1 270 Patienten kann gezeigt werden, dass Aktivitäten und Teilhabe von Patienten in der psychosomatischen Rehabilitation im Selbstbericht reliabel und valide erfasst werden können. Es besteht Konsens, dass der Reha-Erfolg mittels verschiedener inhaltlich relevanter und methodisch reliabler Kriterien gemessen werden muss. Röhrig et al. schlagen für die Qualität der kardiologischen Rehabilitation ein mehrfaktorielles Bewertungsmodell vor. In eine prospektive multizentrische Registerstudie (EVA-Reha® Kardiologie) konnten über 5 000 Patienten aus 21 Rehabilitationskliniken eingeschlossen werden. Mit der präsentierten Methode kann die Ergebnisqualität der kardiologischen Rehabilitation quantifiziert und das Modell für Einrichtungsvergleiche genutzt werden. Ihre Herausgeber

Literatur

1 Deutsche Rentenversicherung Bund. Empfehlungen zur Weiterentwicklung der Reha-Nachsorge in der Rentenversicherung. Berlin: DRV; 2008

Bengel J. Reha-Nachsorge und Wiedereingliederung.  Rehabilitation 2015; 54: 1

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Aftercare and Reintegration

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